Hygiene-Regeln

Für die Teilnahme am Training der DJK-Radport-Abteilung gelten folgende Vorgaben und Hygiene- Regeln

  1. Die Teilnahme am Training ist nur möglich, wenn sich alle Teilnehmer*innen über die Hompage (Startseite – Anmeldung-Training) oder über die DJK-Radsport-App (Anmeldung Training) für die ausgewählte Gruppe angemeldet haben

Anmeldung auf der Homepage

oder über die APP
  1. Bitte ein DJK-Trikot tragen. Dadurch sind wir eindeutig als Sportgruppe zu erkennen und nicht als eine Freizeitausfahrt von mehreren Personen.
  2. Den Anweisungen der Tourguides ist Folge zu leisten.
    Bei Verstößen gegen diese Regeln ist der Tourguide berechtigt, den/die Teilnehmer*in auszuschließen.
  3. Körperkontakt wird vermieden
  4. Am Startpunkt ist bis zum Beginn des Trainings ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, beim Training ist dieser mitzuführen
  5. Am Startpunkt ist zwischen den Teilnehmern ein Abstand von 1,5m einzuhalten
  6. Am Startpunkt vermeiden die Teilnehmer*innen den Kontakt zu anderen Tempogruppen und treffen sich in ihrem Gruppenbereich
    • Hobby – Bereich Mezzomar
    • Touren – Bereich Sparkasse
    • Rallye – Bereich Eisdiele
  7. Bei der Trainingsfahrt ist zwischen den Teilnehmern ein Abstand von 2m hintereinander und 1,5m seitlich einzuhalten
  8. Wenn sich mehr als 9 Teilnehmer für eine Gruppe anmelden, wird diese geteilt und die Teilgruppen fahren mit einem Abstand von 50m hintereinander. Entfällt ab dem 15.6.2020
  9. Während des Trainings sind das Spucken und Schnäuzen zu unterlassen
  10. Die Teilnehmer*innen tauschen keine Getränke und Nahrungsmittel untereinander aus 
  11. Nach dem Training trennen sich die Trainingsteilnehmer*innen direkt

 Den Teilnehmer*innen wird empfohlen eigene Handdesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe mitzuführen.


Datenschutzhinweise:
Erfasst werden im Rahmen der Terminbuchung:
Name, Telefonnummer, E-Mail, Datum und Gruppe
Die Daten werden bei der Radsportabteilung für maximal 2 Monate gespeichert.
Die Daten werden an die Geschäftsstelle des DJK Dülmen e.V. und auf Anforderung den zuständigen staatlichen Stellen übergeben. Die Tourguides erhalten für ihre jeweilige Gruppe den Namen.